Bestimmten Ereignissen, wie der Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990, wird jedes Jahr gedacht. Der 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit ist der einzige bundesgesetzlich festgelegte Feiertag. Der 17. Juni als Nationalfeiertag wurde von 1954 bis 1990 als Tag der deutschen Einheit begangen und ist heute noch Gedenktag. An diesem Tag wurde an den Aufstand vom 17. Juni 1953 in der DDR erinnert. Andere Feiertage werden durch die Bundesländer festgelegt.
Geschichtliches, an das erinnert wird
Vielen Ereignissen wird jedes Jahr gedacht. Eine größere Feier findet jedoch nur alle fünf oder zehn Jahre statt. Werden diese Tage auf Bundes- oder auch nur auf Länderebene feierlich begangen, geht dies stets mit einem erheblichen personellen und finanziellen Aufwand einher.
Geburtstage von Staatsdienern spielen bei uns weniger eine Rolle. Das Augenmerk wird eher auf Ereignisse gelenkt, die die Geschichte des Staates beeinflusst haben. Dies können negative Geschehnisse sein, wie die
- Novemberpogrome 1938 – 9. November
- Hinrichtung von Sophie Scholl 1943 – 22. Februar
- Geiselnahme von Gladbeck 1988 – 16. bis 18. August
oder positive, wie
- die Bekanntgabe der Ausreiseerlaubnis in die BRD durch Außenminister Genscher in Prag 1989 – 30. September
- das „Wunder von Bern“ 1954 – 4. Juli
- der Tag des Grundgesetzes 1949 – 23. Mai
Manche Ereignisse geraten im Laufe der Zeit in Vergessenheit, denn jeden Tag gibt es neue Schlagzeilen und Geschehnisse. Es ist aber wichtig, dass bestimmte geschichtliche Vorkommnisse nicht in Vergessenheit geraten und im Kollektivgedächtnis wachgehalten werden, um ähnliche schreckliche Taten in Zukunft zu verhindern. Positive Ereignisse hingegen bestärken die Gemeinschaft und zeigen, dass Mut, Beharrlichkeit und Solidarität für eine bessere Zukunft sorgen können.